Der Kirchenkreisrat
Verrtretung und Verwaltung
des Kirchenkreises
Der Kirchenkreisrat vertritt den Kirchenkreis in allen Angelegenheiten und verwaltet diese in eigener Verantwortung. Er führt im Rahmen des Kirchenrechts die Aufsicht über die Kirchengemeinden und die Dienste und Werke des Kirchenkreises. Er besteht zurzeit aus dreizehn Mitgliedern, darunter die Pröpste Dirk Süssenbach und Peter Barz und elf Mitglieder, die aus der Mitte der Kirchenkreissynode gewählt werden. Der Kirchenkreisrat vertritt den Kirchenkreis nach außen.
An den Sitzungen des Kirchenkreisrates nimmt auch die Leitung der Kirchenkreisverwaltung (Dr. Matthias Hoffmann) teil. Als Gäste sind der amtierende Präses der Synode (Dr. Peter Wendt) , der Vorsitzende des Finanzausschusses (Klaus Treimer) und der Personal- und Organisationsentwicker des Kirchenkreises (Pastor Christian Hild) zusätzlich anwesend.
Aufgaben des Kirchenkreisrates
Mitglieder des Kirchenkreisrates
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