Der Kirchenkreisrat

Verrtretung und Verwaltung
des Kirchenkreises

Der Kirchenkreisrat vertritt den Kirchenkreis in allen Angelegenheiten und verwaltet diese in eigener Verantwortung. Er führt im Rahmen des Kirchenrechts die Aufsicht über die Kirchengemeinden und die Dienste und Werke des Kirchenkreises. Er besteht zurzeit aus dreizehn Mitgliedern, darunter die Pröpste Dirk Süssenbach und Peter Barz und elf Mitglieder, die aus der Mitte der Kirchenkreissynode gewählt werden. Der Kirchenkreisrat vertritt den Kirchenkreis nach außen.

An den Sitzungen des Kirchenkreisrates nimmt auch die Leitung der Kirchenkreisverwaltung (Dr. Matthias Hoffmann) teil. Als Gäste sind der amtierende Präses der Synode (Dr. Peter Wendt) , der Vorsitzende des Finanzausschusses (John Ellerbrock) und der Personal- und Organisationsentwickler des Kirchenkreises (Pastor Christian Hild) zusätzlich anwesend.

Aufgaben des Kirchenkreisrates

  • Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse der Kirchenkreissynode

  • Verantwortung für die Haushalts- und Stellenplanung

  • Aufsicht über die Kirchenkreisverwaltung

  • Aufsicht über die Mitarbeitenden des Kirchenkreises

Mitglieder des Kirchenkreisrates

Personen: Mitglieder des KKR

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Nächste Sitzungen

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Leitung

Person: Kirchenkreisrat

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Adresse

Karte: Kirchenkreisrat

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