Vertrauensperson der Schwerbehinderten

Henrike Biebow

Aufgaben

Als Ihre Vertrauensperson habe ich folgenden Aufgaben:

Förderung der Eingliederung
Interessenvertretung
Beratung und Hilfestellung bei Anträgen

insbesondere dadurch,

dass ich die Durchführung der zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Normen und die Erfüllung der Verpflichtungen des AG überwache. Maßnahmen, insbesondere präventive, die den schwerbehinderten Menschen dienen, beantrage; Die berechtigten Anregungen und Beschwerden schwerbehinderter Menschen entgegennehme und versuche Abhilfe zu schaffen. Bei Anträgen auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades, einerSchwerbehinderung sowie auf Gleichstellung, unterstütze.

Die Schwerbehindertenvetrtretung ist für die berufliche Eingliederung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen und für die Vertretung ihrer Interessen zuständig. Dabei ist sie aber nicht allein. Ihr stehen sowohl intern in der Dienststelle als auch externe Partner zur Seite. Das Gesetz verlangt in § 182 SGB IX eine enge Zusammenarbeit zwischen den Partnern.

Zentrale Aufgabe der SBV

Ansprechpartner

Person: SBV

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