„Ein schwieriges Unterfangen“

Synode berät über Regionenprozess. Bad Malente. 55 (von 66) Synodalen des Kirchenkreises Ostholstein sind am Freitag, 10. Februar zu ihrer Frühjahrssynode in Bad Malente-Gremsmühlen zusammengekommen. Zu Beginn verlas Präses Dr. Peter Wendt jedoch zunächst einen Aufruf der Synode an die Kirchengemeinden, bei der Sonntagskollekte für die Katastrophenhilfe der Diakonie für die Erdbebenopfer in Syrien und […]

Synode berät über Regionenprozess.

Bad Malente. 55 (von 66) Synodalen des Kirchenkreises Ostholstein sind am Freitag, 10. Februar zu ihrer Frühjahrssynode in Bad Malente-Gremsmühlen zusammengekommen. Zu Beginn verlas Präses Dr. Peter Wendt jedoch zunächst einen Aufruf der Synode an die Kirchengemeinden, bei der Sonntagskollekte für die Katastrophenhilfe der Diakonie für die Erdbebenopfer in Syrien und der Türkei zu sammeln: „Die Trauer um die Opfer vereint Menschen aus verschiedenen Kirchen und Religionsgemeinschaften“, sagte der Präses. Wobei die Trauer und Sorge natürlich auch den Menschen ohne Glaube gelte, wie eine Synodale betonte. Der Kirchenkreis selbst will 5000 Euro aus seinem Katastrophenhilfefonds als Soforthilfe zur Verfügung stellen.

Im Mittelpunkt der Synode stand der Regionenprozess, der auf eine engere, sogenannte regio-lokale Zusammenarbeit der 36 Kirchengemeinden in Ostholstein abzielt. Vor dem Hintergrund der zurückgehenden Zahl an Kirchenmitgliedern und dem fehlenden Nachwuchs an Pastorinnen und Pastoren, sind alle 13 Kirchenkreise der Nordkirche dazu aufgefordert, sich auf einen Rückgang vor allem bei ihren personellen Ressourcen einzustellen und bei ihrer gemeindlichen Arbeit Synergieeffekte zu erzielen. Für die Kirchengemeinden vor Ort bedeutet dies unter anderem, dass Pastoren nicht mehr wie im bisherigen Umfang zur Verfügung stehen werden. Konkret: Bis 2025 muss die Zahl der Planstellen für Pastorinnen und Pastoren im Kirchenkreis von ehemals 71,25 (Stand 2019; Stand 2023: 66,8) sogenannten Vollbeschäftigungseinheiten auf 58,25 reduziert werden. Bis 2030 ist eine Reduktion auf 46,9 Vollbeschäftigungseinheiten vorgesehen. Die betrifft nicht nur die Zahl der Pfarrstellen in den Gemeinden, sondern zum Beispiel auch die Krankenhausseelsorge.

Die Nordkirche hatte 2019 ein Personalplanungsförderungsgesetz (Inkrafttreten zum 1. Januar 2020) verabschiedet und die Kirchenkreissynode brachte Ende 2019 einen Prozess auf den Weg, zu dessen Kernpunkten die Bildung von Regionen gehört. Außerdem gilt in allen Gemeinden gleichermaßen ein Personalschlüssel, wonach pro rund 2400 Kirchenmitgliedern eine Pastorin oder ein Pastor zur Verfügung stehen sollten.

Unter diesen Vorgaben wurden in den zwölf Regionen des Kirchenkreises regionale Entwicklungsteams gebildet, deren beteiligte Gemeinden sich auch auf die rechtliche Form ihrer Zusammenarbeit einigen müssen. In der Südpropstei, wo eine verstärkte sogenannte regio-lokale Zusammenarbeit schon seit Gründung des Kirchenkreises etabliert wurde, wird die rechtliche Form der Kooperation vielfach fortgeführt. Darüber hinaus ist aber auch dort die Bildung von Kirchengemeindeverbänden oder Pfarrsprengeln oder Fusionen weiterhin möglich. Aus den jeweiligen kirchenrechtlich definierten Formen der Zusammenarbeit resultieren unterschiedlich starke inhaltliche und rechtliche Bindungen mit praktischen Konsequenzen für die Gemeinden.

 

Folgende Gemeinden bilden – wie bereits bekannt – jeweils eine Region (geordnet von Nord nach Süd):

Fehmarn mit den Kirchengemeinden Petersdorf, Bannesdorf, Landkirchen und Burg

Wagrien mit Heiligenhafen, Großenbrode und Neukirchen

Vizelins-Land mit der Kirchengemeinde Oldenburg

Ostsee-Klosterland mit Cismar, Grube und Grömitz

Bungsberg mit Hansühn, Hohenstein, Lensahn und Schönwalde

Kremper Land mit Altenkrempe und Neustadt

Holsteinische Schweiz mit Eutin, Bad Malente, Neukirchen und Bosau

Strandregion mit Gleschendorf, Süsel, Scharbeutz, Timmendorfer Strand und Niendorf

Auenregion mit Gnissau, Ahrensbök und Curau

Region Pansdorf, Ratekau, Sereetz mit den genannten Gemeinden

Region Bad Schwartau mit Bad Schwartau, Rensefeld und Cleverbrück

Region Stockelsdorf

 

Seit Beginn des Regionenprozesses Anfang 2020 hat die Kirchenkreissynode die Anträge der Regionen Wagrien (Sept. 2021) sowie der Regionen Bungsberg und Ostsee-Klosterland (Nov. 2022) zur Bildung jeweils eines Pfarrsprengels positiv beschieden. Die beiden Gemeinden von Stockelsdorf hatten sich schon lange vor dem Prozess, nämlich 2008 für eine Fusion entschieden.

In anderen Regionen dauern die Beratungen noch an. Es sei nicht immer einfach gewesen, die Regionalentwicklungsteams für den Prozess zu motivieren, sagte die Prozess-Koordinatorin Renate Maier-Scheffler. Als hemmende Faktoren hätten sich unter anderem die Folgen der Coronapandemie, die wirtschaftliche Rezession und die Energiekrise im Kontext des Kriegs in der Ukraine erwiesen. Darüber hinaus hätten gesetzliche Änderungen bei der Umsatzsteuer, die sich direkt auf die Zusammenarbeit der Gemeinden auswirken, zur Verunsicherung beigetragen, sagte sie in ihrem Bericht.

Der Prozess sei „ein schwieriges Unterfangen“ gewesen, räumte auch Propst Peter Barz bei Blick auf den Stand in der Südpropstei ein. Es habe „Streit und viel Dynamik“ gegeben. Er selbst sei jedoch optimistisch, dass sich der Prozess positiv weiterentwickeln werde. „Ich bin überzeugt, Gott selbst steht für seine Kirche ein“, so Barz. Für die Nordpropstei machte Propst Dirk Süssenbach deutlich, dass sich dort offenbar die Bildung von Pfarrsprengeln als rechtliche Form der Zusammenarbeit durchzusetzen scheine.

Als Gäste anwesende Vertreter der regionalen Entwicklungsteams erarbeiteten in Arbeitsgruppen mit den Synodalen noch eine Zusammenschau ihrer Erfahrungen mit dem Prozess. Als Dank für ihr Engagement überreichten die Pröpste kleine Schatzkisten mit lokalen Spezialitäten, die sinnbildlich für die Schätze der Region stehen sollten, die es auch künftig im kirchlichen Miteinander zu heben gelte.

Weitere Themen der Synode waren die Bildung eines Wahlausschusses für die Wahl der nächsten Kirchenkreissynode und die Verabschiedung des Jahresabschlusses 2020. Die entsprechenden Vorlagen wurden nach Aussprache von der Synode bei einigen Enthaltungen gebilligt.

Geschrieben am:

13. Februar 2023

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