Informationen zur Energiepauschale der Bundesregierung
Die Energiekostenpauschale des Bundes führt zu einer unvorhergesehenen Erhöhung der Kirchensteuereinnahmen. Diese Mehreinnahmen sollen von der Energiekrise besonders betroffenen Menschen zugute kommen.
Da die Energiepreispauschale der Bundesregierung in Höhe von 300 Euro der Lohn- und Einkommensteuer unterliegt, fallen darauf auch Kirchensteuer an. Leider hat der Bundesgesetzgeber übersehen, hierzu eine gesetzliche Klarstellung im Einkommensteuergesetz (EStG) zu regeln. Für die evangelische und katholische Kirche in Deutschland bedeutet das geschätzte Mehreinnahmen bei der Kirchensteuer in Höhe von insgesamt etwa 130 bis 140 Millionen Euro. Für die Nordkirche werden aktuell bis zu 5 Millionen Euro prognostiziert.
In der gemeinsamen Erklärung von EKD und Deutscher Bischofskonferenz wird den Landeskirchen und Bistümern empfohlen, die Mehreinnahmen für besonders von der Energiekrise betroffenen Menschen zu verwenden. Um dies zu realisieren, bedarf es eines Haushaltsbeschlusses der Landessynode. Die Kirchenleitung hat hierfür kurzfristig einen Beschlussvorschlag unter Beteiligung von Finanzbeirat und Finanzausschuss auf den Weg gebracht. Hinsichtlich der konkreten Zweckbestimmungen finden aktuell Gespräche zwischen Kirchenleitung, Kirchenkreisen und Diakonie statt. Der Beschlussvorschlag wird der kommenden Landessynode, die vom 15. bis 17. September in Travemünde tagt, zur Beratung vorgelegt.
Auf der Sonderseite: https://www.nordkirche.de/300-euro-energiepauschale informiert die Nordkirche fortlaufend über den aktuellen Stand zum Thema Energiepreispauschale und Kirchensteuermehreinnahmen.
Hier einige Antworten auf häufig gestellte Fragen:
Wollte die Nordkirche dieses Geld?
Die Nordkirche will nicht von der Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro profitieren, die der Staat einmalig an alle Bürgerinnen und Bürger auszahlt, die lohn- und einkommensteuerpflichtig sind. Es ist im Gesetz aber nicht vorgesehen, dass die Kirchensteuer bei dieser Zahlung ausgenommen wird. Deshalb will die Nordkirche dieses Geld gezielt für diejenigen einsetzen, die von den Energiepreisen besonders betroffen sind.
War die Nordkirche in diesen Prozess eingebunden?
Das Gesetz wurde sehr schnell ausgearbeitet und verabschiedet. Keine Kirche war daran beteiligt. Als bekannt wurde, dass die Energiepreispauschale auch Einfluss auf die Kirchensteuer haben könnte, hat unsere Dachorganisation, die Evangelische Kirche in Deutschland EKD, Gespräche mit dem Bundesfinanzministerium geführt. Da das Gesetz von der Politik beschlossen wurde, kann es auch nur dort geändert werden.
Wen betrifft diese Regelung?
Die Kirchensteuer ist Teil der Einkommenssteuer. Deshalb betrifft diese Regelung alle Mitglieder der evangelischen oder katholischen Kirche in Deutschland, die Lohnsteuer oder Einkommenssteuer zahlen.
Betrifft es auch andere Personen?
Wer nicht der evangelischen oder katholischen Kirche angehört, oder wer Mitglied einer anderen Religionsgemeinschaft ist, zahlt keine Kirchensteuer und ist deswegen nicht betroffen.
Um wie viel Geld handelt es sich?
Im Moment weiß die Nordkirche noch nicht, um wie viel Geld es sich konkret handelt. Wir schätzen, dass es durchschnittlich ungefähr 6,50 bis 7 Euro pro Person sind. Deshalb können wir auch den Gesamtbetrag nur schätzen. Wir gehen von Mehreinnahmen für die Nordkirche von insgesamt etwa 5 Millionen Euro aus. Diese Summe kann sich aber noch ändern.
Warum zahlt die Nordkirche dieses Geld nicht einfach zurück?
Die Nordkirche hat überlegt, das Geld zurückzuzahlen. Pro Kirchenmitglied würden aber Verwaltungskosten (Personal, Porto, usw.) in Höhe von 5 € entstehen. Das ist nicht wirtschaftlich. Aus diesem Grund haben wir uns für eine andere Lösung entschieden.
Kann die Zahlung nicht mit dem Lohnsteuerjahresausgleich des Arbeitgebers korrigiert werden?
Der Arbeitgeber bezahlt die Lohnsteuer an den Staat im Voraus. Daher wäre es theoretisch möglich, die Zahlung mit dem Lohnsteuerjahresausgleich des Arbeitgebers zu korrigieren. Aber der Gesetzgeber wollte eine sozial gerechte Lösung. Daher ist die Energiepreispauschale zwar sozialabgabenfrei, aber einkommensteuerpflichtig. Damit berücksichtigt der Gesetzgeber die persönliche Leistungsfähigkeit der Empfänger und Empfängerinnen.
Wie wird die Nordkirche dieses Geld verwenden?
Die Nordkirche möchte, dass dieses Geld für jene verwendet wird, die von den steigenden Energiepreisen besonders betroffen sind. Deshalb wird sehr genau geprüft, welche Projekte unterstützt werden. Wir werden das Geld also „zweckgebunden“ einsetzen, um der grundsätzlich richtigen Idee der Energiepreispauschale zu entsprechen.
Wie ist der aktuelle Stand dazu?
Hinsichtlich der konkreten Zweckbestimmungen finden aktuell Gespräche zwischen Kirchenleitung, Kirchenkreisen und Diakonie statt. Für die konkrete Umsetzung braucht es außerdem einen Haushaltsbeschluss der Landessynode. Die Kirchenleitung hat hierfür kurzfristig einen Beschlussvorschlag unter Beteiligung von Finanzbeirat und Finanzausschuss auf den Weg gebracht. Der Beschlussvorschlag wird der kommenden Landessynode, die vom 15. bis 17. September in Travemünde tagt, zur Beratung vorgelegt.
Geschrieben am:
6. September 2022