Synodale beraten Satzungsentwürfe
Bad Malente. Die 66 Synodalen des Kirchenkreises Ostholstein kommen am Freitag, 1. Dezember zu ihrer dritten Sitzung in diesem Jahr im Haus der Kirche in Bad Malente zusammen.
Im Mittelpunkt steht eine eher trockene Materie, nämlich die Beratung über zwei Satzungsentwürfe: Zum einen geht es um die Neufassung der Kirchenkreissatzung und zum anderen um die Neufassung der Finanzsatzung des Kirchenkreises.
Grund dafür sind unter anderem Gesetzesänderungen auf Ebene der Nordkirche, deren Rechtsstruktur seit der Gründung 2012 selbst verschiedene Anpassungen erlebt hat, woraus sich auch Auswirkungen auf die Satzungen der Kirchenkreise ergeben. Laut Propst Dirk Süssenbach, der zugleich Vorsitzender des Kirchenkreisrates in Ostholstein ist, würden darüber hinaus die Satzungstexte klarer und verständlicher formuliert. Dies geschehe nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass im Kirchenkreis im Frühjahr neue Kirchenkreissynodale verpflichtet werden und verschiedene Gremien in neuer Besetzung ihre Arbeit aufnehmen werden.
Für die Vorlagen seien außerdem Hinweise aus dem Landeskirchenamt berücksichtigt worden, wonach einige ältere Formulierungen heute nicht mehr genehmigungsfähig seien. Für Propst Dirk Süssenbach geht es vor allem darum, „Abläufe schlanker und effizienter zu fassen“. Am Beispiel des Referatsvorstands zur internen Leitung des Evangelischen Zentrums in Eutin lässt sich das gut nachvollziehen: „Der Referatsvorstand kann bislang nur Beschlüsse vorbereiten, die letztlich aber der Kirchenkreisrat beschließen muss. Selbstständig entscheiden kann der Referatsvorstand nicht. Unser Vorschlag ist nun, einen Geschäftsführenden Ausschuss aus der Mitte des Kirchenkreisrates zu bilden, der eigene Entscheidungskompetenzen hat, um lange Gremienwege abzukürzen“, erläutert der Kirchenkreisratsvorsitzende.
Geändert wurden in den Satzungsentwürfen auch jene Stellen, die noch stark von der Skepsis bei der Fusion der Kirchenkreise geprägt sind und hohe Hürden vorsahen: Proporzregelungen wurden deshalb nun gestrichen und für Satzungsänderungen sollen künftig einfache gesetzliche Mehrheiten ausreichen statt wie bisher Zweidrittelmehrheiten. „Rund 14 Jahre nach der Fusion der beiden Propsteien sind Sorgen und Misstrauen zwischen dem Norden und dem Süden des Kirchenkreises kein Thema mehr, weshalb wir die hohen Hürden absenken können“, so Süssenbach. Auch neue Kirchengesetze der Nordkirche könnten mitunter Änderungen in der Kirchenkreissatzung erforderlich machen. Wenn sich diese dann künftig einfacher mitvollziehen ließen, gehe es also nicht um einen Abbau von Mitspracherechten, sondern lediglich um die Absenkung formaler Hürden.
Außerdem wird es auf der Synode um den Fahrplan zur Wiederbesetzung der Propststelle in der Propstei Eutin gehen, die Mitte 2024 vakant wird, wenn Peter Barz in den Ruhestand geht. Unter anderem wird dazu ein Beschluss zur Bildung eines Wahlvorbereitungsausschusses zu fassen sein.
Text: Marco Heinen, Foto: Simon Raskop
Geschrieben am:
27. November 2023