Informationen zum Prozess 2025
im Ev.-Luth. Kirchenkreis Ostholstein
Die Synode des Kirchenkreises Ostholstein hat 2019 die Förderung und Bildung von Kirchenregionen im Kirchenkreis beschlossen. Jeweils sechs der Regionen liegen in der Propstei Oldenburg und der Propstei Eutin.
Hintergrund ist, dass sowohl die Zahl der Kirchenmitglieder rückläufig ist, als auch die Zahl derer, die sich zur Pastorin oder zum Pastor ausbilden lassen. So hatte die Nordkirche 2019 vorgerechnet, dass von seinerzeit etwa 1700 Pastorinnen und Pastoren bis 2030 etwa allein 900 aus Altersgründen aus dem Dienst ausscheiden werden. Demgegenüber sei nur mit etwa 300 neuen Geistlichen zu rechnen.
Die Landessynode hatte deshalb mit Wirkung vom April 2019 ein Personalplanungsförderungsgesetz beschlossen, das alle Kirchenkreise zur stufenweisen Absenkung der Pastorenstellen verpflichtet, um den Herausforderungen des Fachkräftemangels und des demographischen Wandels zu begegnen.
Im Kirchenkreis Ostholstein müssen mit dem von der Kirchenkreissynode beschlossenen Pfarrstellen- Rahmenplan 2025 insgesamt 13 von 71,25 Stellen abgebaut werden. Der Kirchenkreis wird seine Arbeit dann im Rahmen des Personalplanungsförderungsgesetzes mit 58,25 Stellen weiterführen.
Mit dem für alle Kirchengemeinden geltenden Pfarrstellenschlüssel von 2400 Gemeindegliedern auf eine volle pastorale Stelle und der Mindestbesetzung von 3 vollen pastoralen Stellen pro Kirchenregion, haben sich die Gemeinden mit externer Beratung auf den Weg gemacht, Konzepte zur regio-lokalen Zusammenarbeit zu entwickeln und sich in ihrer Arbeit zukunftsfähig aufzustellen.
Am Anfang des Prozesses stand die inhaltlicher Bestandsaufnahme und Überlegungen,
wie das Evangelium alle Menschen über soziologische Milieugrenzen hinweg erreichen kann.
Nun gegen Ende des Prozesses stehen Fragen im Mittelpunkt mit welcher Organisationsform (Kooperationsvereinbarung, Pfarrsprengel, Kirchengemeindeverband oder Fusion)
dies am besten erreicht werden kann.
Renate Maier-Scheffler, September 2022