Herzlich Willkommen!
Wir sind die Mitarbeitendenvertretung im Kirchenkreis Ostholstein.Wir vertreten die Mitarbeitenden in allen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Belangen. Die Mitarbeitendenvertretung nimmt sich den persönliche Sorgen und Nöten des Einzelnen an. Grundlage allen Handelns ist das Mitarbeitervertretungsgesetz. Wir unterstützen Sie , wenn Sie Fragen haben oder sich informieren wollen.
Auf dem Bild fehlen leider Christina Bauer und Kerstin Hansen. André Desler unterstützt uns als Vertreter der SBV.
Rufen Sie uns gerne an! Wir sind für Sie da!
Mitglieder der MAV
Person: MAV Vorsitz
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Personen: MAV
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Aufgaben
Die Mitarbeitervertretung hat ein Recht auf Anhörung und Mitbestimmung bei:
- Maßnahmen zur Unfallverhütung
- Arbeitszeiten
- Festlegung der Grundsätze für die
- Aufstellung von Dienstplänen
- Aufstellung von Grundsätzen für den
- Urlaubsplan
- Aufstellung von Sozialplänen
- Grundsätze der Arbeitsplatzgestaltung
- Einführung neuer Arbeitsmethoden
- Planung und Durchführung von Ver-
- anstaltungen für die Mitarbeiterschaft
(vgl. §§ 39 und 40, MVG-EKD)
Weiter hat die Mitarbeitervertretung eine eingeschränkte Mitbestimmung bei:
- Einstellung
- Kündigung nach Ablauf der Probezeit
- Eingruppierung
- Umsetzung innerhalb einer Dienststelle
mit Ortswechsel - Versetzung oder Abordnung
- Zahlung einer Zulage
- Ablehnung eines Antrages auf Ermäßigung
der Arbeitszeit oder Beurlaubung
(vgl. §§ 41 und 42, MVG-EKD)
In Form von Mitberatung wirkt die Mitarbeitervertretung bei:
- außerordentliche Kündigung
- ordentliche Kündigung innerhalb der Probezeit
- Versetzung und Abordnung von mehr als drei Monaten
- Aufstellung von Grundsätzen für die
- Bemessung des Personalbedarfs
- Auflösung, Verlegung von Dienststellen
- Betriebsübergang
(vgl. §§ 45 und 46, MVG-EKD)
Ansprechpartnerin
Person: MAV-Ansprechpartnerin
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Adresse
Karte: MAV
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