Kandidierende für die Kirchenkreissynode gesucht – Junge Erwachsene besonders gefragt
Wahlvorschläge können noch bis zum 14. Mai eingereicht werden. – Im September werden die 66 Frauen und Männer der neuen Kirchenkreissynode gewählt. Die Kirchenkreissynode ist das parlamentarische Organ des Kirchenkreises. Sie berät und beschließt im Rahmen des Kirchenrechts über die Angelegenheiten des Kirchenkreises. Sie ist oberstes Beschlussorgan für Satzungen, Stellenpläne und den Haushalt, regt aber auch Kirchengemeinden zur Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben an und unterstützt die Kirchengemeinden sowie die Dienste und Werke bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Aktuell stehen auch Themen wie Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Biodiversität im Fokus der Synode.
Kirchenmitglieder, die für die sechsjährige Legislaturperiode mit jährlich meist drei Synodensitzungen kandidieren möchten, können sich noch bis 14. Mai in ihrem örtlichen Gemeindebüro melden.
„Die Kirchenkreissynode besteht aus Pastorinnen und Pastoren und hauptamtlichen Mitarbeitenden, darüber hinaus aber auch aus ehrenamtlichen Kirchengemeinderäten sowie Gemeindegliedern, die sonst keine Funktion in ihrer Kirchengemeinde wahrnehmen“, erläutert Präses Dr. Peter Wendt. Gerade die Beteiligung der sonst in ihrer Kirche vor Ort nicht mit Ämtern betrauten Menschen ist aus seiner Sicht aber ein wichtiger Faktor, um den demokratischen Abstimmungsprozessen der Synode eine hohe Repräsentativität zu verleihen.
Für besonders wichtig hält Präses Wendt die seitens der Nordkirche neu eingeführte Regelung zur Beteiligung junger Menschen. „Mit unseren Entscheidungen stellen wir immer wieder auch Weichen für die Zukunft unserer Kirche. Deshalb ist es wichtig, dass die jungen Leute schon jetzt repräsentiert werden und mitbestimmen können“, so Wendt.
Grundsätzlich gilt: Kandidieren kann im Prinzip jede und jeder, die oder der einer evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde im Kirchenkreis Ostholstein angehört und zu Beginn des Wahlzeitraums am 3. September das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Um kandidieren zu können, kann durch den jeweiligen Kirchengemeinderat ein entsprechender Wahlvorschlag beschlossen werden oder Kandidierende können sich selbst mit mindestens zehn Unterstützerstimmen im jeweiligen Wahlkreis zur Wahl vorschlagen lassen. Weitere Wahlvorschläge werden beim Wahlausschuss durch Kirchengemeinderäte und Konvente eingereicht.
In insgesamt sechs Wahlkreisen zwischen Fehmarn und Stockelsdorf wählen die Mitglieder der Kirchengemeinderäte mittels eines zuvor festgelegten Stimmwertverfahrens dann im September Synodale aus den verschiedenen Kandidierenden-Gruppen.
Alexander Kroll, Wahlbeauftragter des Kirchenkreises: „Wir setzen darauf, dass sich aus allen genannten Gruppen insgesamt mehr als 132 Bewerberinnen und Bewerber finden, damit die Kirchengemeinderäte bei der Wahl eine Auswahl haben und auch genügend Ersatzmitglieder vorhanden sind. Insbesondere junge Erwachsene möchten wir motivieren, sich als Kandidierende aufstellen zu lassen, um sich bei der Gestaltung ihrer Kirche einzubringen.“
Geschrieben am:
25. April 2023