Vorläufige Entwarnung für Kirchenhaushalt
Lensahn. Der Kirchenkreis muss bei der Kirchensteuer für dieses Jahr voraussichtlich doch keine Mindereinnahmen fürchten. „So schlecht sieht es gerade nicht mehr aus“, sagte der Kirchenkreisratsvorsitzende und Propst Dirk Süssenbach am Freitag bei der Synode in Lensahn.
Tim Gerdes, Leiter der Finanzabteilung, und Verwaltungsleiter Dr. Matthias Hoffmann hatten da gerade die neuesten Zahlen für 2024 und die Aussicht auf 2025 erläutert. „Ich kann zumindest für das aktuelle Jahr Entwarnung geben“, so Gerdes.
Die Schätzungen beruhen auf einer solideren Datenbasis als bei der Synode im September und deuten auf eine Punktlandung für den Haushalt 2024 hin, der mit einem Volumen von 16,2 Millionen Euro geplant wurde. Zuletzt war eine Unterdeckung von 800.000 Euro wegen erwartet geringerer Einnahmen aus der Kirchensteuer prognostiziert worden. Jetzt scheint sogar ein kleines Plus von gut 100.000 Euro für die Gemeinden erreichbar.
Die Warnung bei der Synode in Cismar basierte auf den Zahlen der ersten Quartale des Jahres. Verspätete Abgaben von Steuererklärungen, die Ergebnisse der Rückzahlung von Corona-Hilfen und andere Verschiebungen hätten die Berechnungen „ziemlich durcheinander gebracht“, wie Verwaltungsleiter Hoffmann die Korrekturen auf Nachfrage eines Synodalen erläuterte.
Die angenommene Unterdeckung habe zu der Sorge geführt, „dass wir richtig tief in die Rücklagen greifen müssen“, sagte Propst Süssenbach. Für 2025 wolle er deshalb „erst einmal auch noch keine Entspannungssignale“ senden, denn die wirtschaftliche Entwicklung und mögliche Änderungen in der Steuergesetzgebung durch eine neue Bundesregierung würden einige Risiken bergen. Hintergrund ist, dass das zweite Jahr des im Februar verabschiedeten Doppelhaushalts auf der Fortschreibung der Annahmen für das erste Haushaltsjahr beruht. Ein wesentlicher Faktor der Berechnungen sind die jeweils aktuellen Steuerschätzungen des Bundes.
Einstimmig verabschiedet wurden sprachliche Änderungen der Kirchenkreissatzung, die sich aus der Fusion der Kirchengemeinden von Bad Schwartau, Cleverbrück und Rensefeld ergeben. Weiterhin hat die Synode die Bildung des Pfarrsprengels Auenregion mit den Kirchengemeinden Ahrensbök, Curau und Gnissau sowie des Pfarrsprengels Strandregion mit den Kirchengemeinden Gleschendorf, Niendorf, Scharbeutz, Süsel und Timmendorfer Strand beschlossen. Während die Beschlussvorlage für die Errichtung des Pfarrsprengels Auenregion einstimmig angenommen wurde, gab es mit Blick auf den Pfarrsprengel Strandregion zwar keine Gegenstimmen, aber doch zehn Enthaltungen unter den 53 Synodalen, die gekommen waren.
Hintergrund ist, dass die fünf Kirchengemeinden nicht einvernehmlich zur Pfarrsprengelgründung gelangt waren. Diese geht mit Änderungen im Pfarrstellenplan und verschiedenen Dienstaufträgen für die Pastorinnen und Pastoren einher. Da in einem fünfjährigen Prozess unter den Kirchengemeinden keine Einigkeit erzielt wurde, musste der Kirchenkreisrat letztlich den Rahmen setzen, wie Propst Süssenbach erläuterte. Bei drei Enthaltungen wurde außerdem eine Pfarrstellenänderung im Kontext der Sommerkirche verabschiedet.
Des Weiteren hatten Elisabeth Jacobs, Leiterin des Diakonischen Werks des Kirchenkreises, sowie die Geschäftsführerinnen und Regionalleiterinnen des Kitawerks, Silja Wietstock und Karin Meier, über ihre Arbeit und aktuelle Problemstellungen informiert. Natalie Frahm berichtete aus der Kinder- und Jugendvertretung und Henning Rohland gab einen Bericht zur letzten Sitzung der Landessynode, deren sechsjährige Legislatur kürzlich zu Ende ging.
Mitgeteilt wurde ferner, dass es im kommenden Jahr ein Wahlverfahren zur Nachbesetzung insbesondere stellvertretender Synodaler geben muss. Die nächste Synode findet am 2. April in der Eutiner Opernscheune statt, weitere Tagungen sind für den 12. Juli und den 28. November 2025 geplant.
Geschrieben am:
2. Dezember 2024