Zwei Pfarrsprengel im Kirchenkreis beschlossen

In zwei weiteren Regionen des Kirchenkreises werden die Kirchengemeinden künftig Pfarrsprengel bilden. Nachdem die Kirchenkreissynode im vergangenen September der Gründung eines Pfarrsprengels für Heiligenhafen, Großenbrode und Neukirchen zugestimmt hatte, wurden bei der Online-Sitzung am vergangenen Freitag (25. November) zwei gleichlautende Vorlagen für zwei weitere Regionen jeweils einstimmig angenommen. Demnach werden die Kirchengemeinde von Cismar, Grömitz […]

In zwei weiteren Regionen des Kirchenkreises werden die Kirchengemeinden künftig Pfarrsprengel bilden. Nachdem die Kirchenkreissynode im vergangenen September der Gründung eines Pfarrsprengels für Heiligenhafen, Großenbrode und Neukirchen zugestimmt hatte, wurden bei der Online-Sitzung am vergangenen Freitag (25. November) zwei gleichlautende Vorlagen für zwei weitere Regionen jeweils einstimmig angenommen. Demnach werden die Kirchengemeinde von Cismar, Grömitz und Grube ab Januar 2023 ebenso eng zusammenarbeiten wie die Kirchengemeinden von Hansühn, Hohenstein, Lensahn und Schönwalde.

„Der Pfarrsprengel scheint in der Nordpropstei das Mittel der Wahl zu sein“, sagte der Oldenburger Propst Dirk Süssenbach, der die beiden Vorlagen mit Blick auf den im gesamten Kreis angestoßenen Regionenprozess einbrachte. Die Rechtsform der Pfarrsprengel erhalte im weitesten Sinne die Autonomie der Kirchengemeinden, ermögliche aber die pastorale Zusammenarbeit und den Einsatz der Ordinationsrechte für die gesamte Region, sagte der Propst. Es sei ein Anliegen der beiden Kirchengemeinderäte gewesen, dass die Synodenbeschlüsse dazu noch vor der Neuwahl der Kirchengemeinderäte (am Sonntag, 27. November) stattfänden, damit die neugewählten Mitglieder in dieser Frage Klarheit hätten.

Der von Verwaltungsleiter Dr. Matthias Hoffmann eingebrachte Haushalt beruht auf der Annahme, dass die Einnahmen aus der Kirchensteuer um 1,8 Millionen Euro höher ausfallen als im Vorjahr, sodass 15,4 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Als Verteilmasse für die Aufgaben des Kirchenkreises und der Kirchengemeinden wird mit insgesamt etwas mehr als 9,4 Millionen Euro kalkuliert, was einem Plus von sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Für den Anteil der Kirchengemeinden bedeutet das, dass 5,66 Millionen Euro an die Kirchengemeinden ausgeschüttet werden. Dem Kirchenkreis bleiben 3,77 Millionen Euro für seine Aufgaben.

Trotz steigender Einnahmen sah der Verwaltungsleiter keinen Grund zur Euphorie: „Das Mehr an Kirchensteuern, das erwartet wird, kann die Preissteigerungen, die erwartet werden, nicht kompensieren“, so Hoffmann.

Dass die Kirchenkreissynode ihren Haushalt verabschieden konnte, aber dennoch am Ende keine Zufriedenheit zu spüren war, hatte mit einem anderen Thema zu tun: Weil letztlich nur 44 von 66 Synodalen anwesend waren – von denen 42 für den Haushaltsbeschluss und 2 dagegen stimmten – wurde die Einrichtung eines von vielen Gemeinden gewünschten Friedhofswerks gestoppt. Dieses hätte aus dem Gemeinschaftsanteil des Kirchenkreishaushalts finanziert werden sollen.

Ein Synodaler kritisierte das Vorhaben. Aus seiner Sicht würden damit Ausgaben auch zu Lasten solcher Gemeinden gehen, die die Schaffung eines Friedhofwerkes ablehnten. Es gebe „Diskussionsbedarf für die Synode“, meinte er, blieb jedoch mit seiner Einschätzung eine Einzelstimme. Dennoch, für die beabsichtigte Gründung eines Friedhofswerkes wäre eine Zweidrittelmehrheit erforderlich gewesen, also mindestens 44 Ja-Stimmen – und für die fehlten am Ende zwei Stimmen.

„Ich sehe in dem Votum keine Entscheidung gegen ein Friedhofswerk. Vielmehr ist es ein Zeichen, dass einzelnen gewählten Synodalen die Entschlossenheit fehlt, bei der Haushaltssynode Verantwortung für eine wichtige Entscheidung zu übernehmen. Sie riskieren damit die wirtschaftliche Zukunft des Friedhofs ihrer eigenen Gemeinde und der Friedhöfe in Ostholstein insgesamt“, kritisierte der Kirchenkreisratsvorsitzende Dirk Süssenbach im Anschluss an die Synode. Die mangelnde Beteiligung einzelner gewählter Synodaler beschädige das Ansehen der Synode insgesamt.

Im Anschluss an die Aussprache über den Haushalt, bei der es um die Option ging, eine die Mitgliederzahl der nächsten Kirchenkreissynode auf 44 zu reduzieren, merkte auch ein Pastor kritisch an, dass eine Haushaltssynode nicht einfach eine freiwillige Veranstaltung sei. Vielmehr hätten gewählte Synodale auch „Mandat und Verpflichtung“ und sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein. „Wenn bei einer Haushaltssynode nicht Zweidrittel für wichtige Beschlüsse zustande kommen, dann ist das ein Armutszeugnis für unsere Synode“, so der Pastor, der sich dennoch für die Beibehaltung von 66 Synodalen aussprach. Ein weiterer Pastor pflichtete ihm mit Blick auf die Anzahl der Synodalen bei und sprach von der Sicherung der „demokratischen Repräsentanz“ der Gemeinden und Regionen. „Das geht nur mit einer entsprechenden hohen Anzahl“, sagte er.

Mit Blick auf die anstehende Synodenwahl soll die Synode am 10. Februar 2023 erneut zusammenkommen und unter anderem einen Wahlausschuss bilden. Als weitere Termine für Synodentagungen wurden der 26. April, der 9. September und der 1. Dezember 2023 genannt.

(Hinweis: In einer früheren Version waren die beiden Gegenstimmen gegen den Haushalt nicht erwähnt, sondern wie Enthaltungen behandelt worden. Wir bitten das Versehen zu entschuldigen.)

Symbolbild Synodenabstimmung

Geschrieben am:

26. November 2022

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