Eltern-Kind-Kuren

Sie sind Mutter oder Vater eines oder mehrerer Kinder und kurbedürftig?

Mutter- oder Vater-Kuren und Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kuren sind als Vorsorge und Rehabilitationsmaßnahmen gesetzliche Pflichtleistungen der Krankenkassen.

Aber wie beantragen Sie Ihre Kurmaßnahme und wo können Sie sie durchführen? Unsere Beratungsstelle im Diakonischen Werk steht Ihnen gerne zur Verfügung!

Beratungsangebot

Ihr Weg zur Kur kann folgendermaßen beschritten werden:

Nehmen Sie Kontakt zur Beratungsstelle auf – die Kontaktdaten finden Sie direkt auf dieser Seite.

Sie brauchen verschiedene Attestformulare (für sich, für die Kinder), die Ihnen bei einem Arztbesuch als Befund und Bedarf bescheinigt und dann mit Antrag und gegebenenfalls mit dem Selbstauskunftsbogen zur Krankenkasse gegeben werden.

Die Krankenkasse kann dann die Kurmaßnahme bewilligen. Bei der Auswahl der Kureinrichtung sowie bei der Platzanfrage und -buchung kann ich Sie in unserer Kurberatungsstelle unterstützen.

Sie wolllen es angehen? Dann nehmen Sie gern Kontakt mit der Diakonin und Diplom-Sozialpädagogin Ulrike Haasler auf. Wie Sie sie erreichen können, ist unter „Kontakt“ zu erfahren.

Ihre Ansprechpartnerin

Person: Allgemeine Sozialberatung

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Gehört zu / Träger

Institution: Diakonisches Werk

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